Rent. Try. Buy. | Dachzelte mieten & kaufen

instagram (2)
Folge uns auf Instagram

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Roofhopper für Verkauf und Vermietung von Dachzelten und Zubehör

Stand: 5. August 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe

(1) Anbieter und Vertragspartner ist Roofhopper, Inhaber Marco Orru, Alte Dorfstraße 4a, 38448 Wolfsburg, Deutschland, Telefon +49 151 266 24 901, E-Mail info@roofhopper.de, nachfolgend „Roofhopper“.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über

a) den Verkauf und die Lieferung von Dachzelten, Zubehör und sonstigen Waren sowie

b) die zeitweise Vermietung von Dachzelten und Zubehör einschließlich ausdrücklich gebuchter Zusatzleistungen wie Montage, Demontage, Einweisung, Lieferung oder Abholung.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Roofhopper ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(5) Ein Standortpartner handelt als Erfüllungsgehilfe von Roofhopper, soweit in der Auftrags- oder Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt ist.

§ 2 Vertragsschluss im Online-Shop

(1) Produktdarstellungen im Online-Shop sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

(2) Der Kunde kann Eingabefehler bis zum Absenden der Bestellung mit den im Shop vorgesehenen Korrekturfunktionen berichtigen. Mit Betätigung des eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags ab.

(3) Der automatische Zugangshinweis bestätigt nur den Eingang der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Roofhopper das Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger annimmt oder die Ware versendet. Erfolgt keine Annahme innerhalb von fünf Werktagen, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

(4) Der Vertragstext und die bei Vertragsschluss einbezogenen Unterlagen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, zur Verfügung gestellt.

§ 3 Vertragsschluss bei Vermietungen

(1) Die Darstellung verfügbarer Mietzeiträume und das Absenden einer „Buchungsanfrage“ sind noch kein verbindlicher Mietvertrag, sofern die Buchungsoberfläche die Anfrage ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet.

(2) Der Kunde gibt mit der Buchungsanfrage ein Angebot für den ausgewählten Mietgegenstand, Zeitraum, Standort und die ausgewählten Zusatzleistungen ab. Der Mietvertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Buchungsbestätigung von Roofhopper in Textform zustande.

(3) Enthält die Buchungsoberfläche stattdessen einen eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Abschlussbutton und wird die Buchung unmittelbar bestätigt, kommt der Vertrag nach dem dort beschriebenen Ablauf zustande.

(4) Maßgeblich für Mietgegenstand, Mietzeit, Übergabe- und Rückgabeort, Preis, Kaution, Zusatzleistungen und eine vereinbarte Selbstmontage ist die Buchungsbestätigung.

§ 4 Leistungsumfang, Eignung und Verfügbarkeit

(1) Beschaffenheit und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Produktbeschreibung, der Buchungs- oder Auftragsbestätigung und bei Vermietungen zusätzlich aus dem Übergabeprotokoll.

(2) Angaben zur Eignung eines Dachzelts ersetzen nicht die Prüfung der fahrzeugbezogenen Voraussetzungen. Der Kunde muss richtige und vollständige Angaben zum Fahrzeug, Dach, Dachträger, zur zulässigen Dachlast und zu sonstigen sicherheitsrelevanten Umständen machen.

(3) Roofhopper darf die Übergabe oder Montage verweigern, wenn die sichere Verwendung nach objektiven Umständen nicht gewährleistet ist. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Dies gilt nicht für nachweisbar nutzlos entstandene Aufwendungen, die der Kunde durch schuldhaft falsche Angaben verursacht hat.

(4) Bei einer Selbstmontage muss der Kunde die Hersteller- und Montageanleitungen beachten und vor Fahrtbeginn die ordnungsgemäße Befestigung prüfen. Gesetzliche Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Ware, fehlerhafter Anleitung oder einer von Roofhopper geschuldeten Montage bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zusatzkosten

(1) Die gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Ob Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen wird, richtet sich nach dem im Angebot und in der Rechnung ausgewiesenen steuerlichen Status von Roofhopper.

(2) Versand-, Liefer-, Montage- oder sonstige Zusatzkosten werden vor Abgabe der Vertragserklärung gesondert ausgewiesen.

(3) Bei Vermietungen gelten die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Tagespreise, Rabatte, Zuschläge und Zusatzleistungen. Ein Miettag entspricht dem in der Bestätigung angegebenen 24-Stunden- oder Kalendertageszeitraum.

(4) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Shop oder in der Buchungsbestätigung angezeigt.

(2) Bei Kauf auf Vorkasse ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung fällig. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Bei Vermietungen ist der Mietpreis innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Liegt der Mietbeginn weniger als sieben Kalendertage nach der Buchungsbestätigung, ist der Mietpreis sofort, spätestens jedoch vor Übergabe, fällig.

(4) Bei Zahlungsdiensten wie PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Google Pay gelten ergänzend die im Checkout angezeigten Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Vertragspartner für Kauf oder Miete bleibt Roofhopper.

(5) Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Roofhopper kann nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung bis zur Zahlung zurückhalten. Gesetzlich entbehrliche Fristsetzungen bleiben unberührt.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Forderungen, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Roofhopper stehen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 7 Lieferung und Gefahrübergang bei Kaufverträgen

(1) Liefergebiet, Versandkosten und Lieferzeit werden im Angebot und vor Abschluss der Bestellung angegeben. Die Lieferung kann durch Roofhopper oder im Direktversand durch einen Hersteller oder Logistikpartner erfolgen. Roofhopper bleibt Vertragspartner.

(2) Teillieferungen sind nur zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Versandkosten entstehen, die nicht vorher vereinbart wurden.

(3) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbstständig einen nicht von Roofhopper benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Ausnahmen.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über.

§ 8 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt und endet zu den in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkten. Eine Verlängerung bedarf der vorherigen Bestätigung von Roofhopper in Textform.

(2) Zustand, sichtbare Vorschäden und übergebenes Zubehör werden im Übergabeprotokoll dokumentiert. Der Kunde soll erkennbare Abweichungen unverzüglich in das Protokoll aufnehmen lassen.

(3) Der Mietgegenstand ist vollständig, besenrein, frei von persönlichen Gegenständen und in dem der vertragsgemäßen Nutzung entsprechenden Zustand am vereinbarten Ort zurückzugeben.

(4) Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein vom Kunden zu ersetzender Schaden.

(5) Ist das Zelt bei Rückgabe feucht oder nass, muss der Kunde dies bei Rückgabe ausdrücklich anzeigen. Eine fachgerechte Trocknung durch Roofhopper wird nur berechnet, soweit die Feuchtigkeit vom Kunden zu vertreten ist und die berechneten Kosten erforderlich und nachgewiesen sind.

§ 9 Verspätete Rückgabe

(1) Erkennt der Kunde, dass die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden kann, muss er Roofhopper unverzüglich informieren. Eine Vertragsverlängerung entsteht dadurch nicht.

(2) Für die Dauer einer vom Kunden zu vertretenden Vorenthaltung nach Ende der Mietzeit kann Roofhopper eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung verlangen. Diese beträgt je angefangener Stunde ein Vierundzwanzigstel des vereinbarten Tagesmietpreises, höchstens jedoch einen Tagesmietpreis je 24 Stunden Verspätung.

(3) Eine Verspätung von bis zu 15 Minuten bleibt unberücksichtigt, sofern hierdurch keine Folgebuchung beeinträchtigt wird.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Roofhopper kein oder ein wesentlich geringerer Schaden beziehungsweise Nutzungsausfall entstanden ist.

(5) Weitergehende, konkret nachgewiesene Schäden, insbesondere aus einer beeinträchtigten Folgebuchung, können nach den gesetzlichen Voraussetzungen verlangt werden. Die Nutzungsentschädigung nach Absatz 2 wird darauf angerechnet.

§ 10 Stornierung durch den Kunden und Nichtantritt

(1) Das gesetzliche Widerrufsrecht, soweit es besteht, bleibt unberührt. Außerhalb eines gesetzlichen Widerrufsrechts räumt Roofhopper dem Kunden das Recht ein, eine bestätigte Mietbuchung vor Mietbeginn in Textform zu stornieren.

(2) Als pauschalierter Ersatz für den durch die Stornierung typischerweise entstehenden Ausfall werden folgende Anteile des vereinbarten Mietpreises berechnet:

a) bis 14 Kalendertage vor Mietbeginn: keine Stornopauschale,

b) 13 bis 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 30 Prozent,

c) 6 bis 4 Kalendertage vor Mietbeginn: 60 Prozent,

d) ab 3 Kalendertagen vor Mietbeginn sowie bei Nichtantritt ohne rechtzeitige Stornierung: 80 Prozent.

(3) Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei Roofhopper. Bereits ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung werden zugunsten des Kunden berücksichtigt.

(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Roofhopper kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Roofhopper verlangt aufgrund dieser Stornoregelung keinen die jeweilige Pauschale übersteigenden Betrag.

(5) Dem Kunden bleibt es unbenommen, einen geeigneten Ersatzmieter vorzuschlagen. Roofhopper darf diesen nur aus sachlichen Gründen ablehnen. Soweit ein Ersatzmietvertrag zustande kommt, wird dessen Nettoerlös nach Abzug notwendiger Mehrkosten auf die Stornopauschale angerechnet.

§ 11 Kaution

(1) Für Mietverträge ist eine Kaution von 300 Euro zu leisten, sofern die Buchungsbestätigung keinen anderen Betrag ausweist. Sie ist spätestens bei Übergabe fällig.

(2) Die Kaution dient ausschließlich der Sicherung fälliger Ansprüche aus dem konkreten Mietverhältnis. Sie darf nicht pauschal als Vertragsstrafe einbehalten werden.

(3) Bestehen nach Rückgabe keine Ansprüche, wird die Kaution unverzüglich, regelmäßig innerhalb von sieben Werktagen, zurückgezahlt.

(4) Ist eine weitergehende Prüfung erforderlich, darf nur ein angemessener Betrag bis zur Klärung zurückbehalten werden. Roofhopper rechnet über einen Einbehalt nachvollziehbar ab.

§ 12 Pflichten des Mieters und zulässige Nutzung

(1) Der Kunde muss den Mietgegenstand sorgfältig, entsprechend der Einweisung, den Herstellerangaben, den Sicherheitsvorgaben und ausschließlich zum vereinbarten Zweck nutzen.

(2) Unzulässig sind insbesondere eine Überlassung an nicht vereinbarte Dritte, bauliche Veränderungen, eigenmächtige Reparaturen außer in Notfällen, die Nutzung entgegen Gewichts-, Dachlast- oder Montagevorgaben sowie eine Nutzung bei erkennbar unsicherer Befestigung.

(3) Schäden, Verlust, Diebstahl, Unfall, ungewöhnliche Geräusche, gelöste Befestigungen, Nässe mit möglichem Folgeschaden und sonstige erhebliche Störungen sind Roofhopper unverzüglich mitzuteilen.

(4) Bei Diebstahl oder erheblichen Sachbeschädigungen ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen.

(5) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ihm zuzurechnende Nutzer schuldhaft verursachen. Die Haftung für vertragsgemäße Abnutzung ist ausgeschlossen.

§ 13 Schäden, Reinigung, Nässe, Schimmel, Verlust und Totalschaden

(1) Roofhopper kann nur erforderliche und angemessene Kosten verlangen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen. Der Schaden und die Berechnung werden nachvollziehbar dokumentiert.

(2) Bei übermäßiger, vom Kunden zu vertretender Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen Reinigungskosten verlangt werden. Eine normale Endreinigung ist mit dem Mietpreis abgegolten, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart ist.

(3) Bei schuldhaft verursachter Nässe oder Schimmelbildung sind zunächst die erforderlichen und wirtschaftlich angemessenen Kosten für Trocknung, Reinigung, Desinfektion oder Reparatur zu ersetzen.

(4) Ist eine wirtschaftlich sinnvolle Wiederherstellung nicht möglich oder liegt ein Totalschaden beziehungsweise Verlust vor, ist der Ersatzanspruch auf den objektiven Wert eines gleichartigen und gleichwertigen Mietgegenstands zum Zeitpunkt des Schadens begrenzt.

(5) Alter, Zustand, bisherige Nutzung, Restwert und ein durch Ersatz mit einer neuwertigeren Sache entstehender Vorteil „neu für alt“ sind angemessen zu berücksichtigen. Versicherungs- und sonstige Ersatzleistungen werden angerechnet, soweit Roofhopper hierdurch sonst doppelt entschädigt würde.

(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, dass kein, ein geringerer oder wirtschaftlich anders zu bemessender Schaden entstanden ist.

§ 14 Ortung des Mietgegenstands

(1) Mietgegenstände können mit einem AirTag oder einem vergleichbaren Gegenstands-Finder ausgestattet sein. Eine laufende Kontrolle des Aufenthalts des Kunden findet nicht statt.

(2) Eine Ortung wird nur anlassbezogen vorgenommen, insbesondere bei Diebstahl, Verlust, ausbleibender Rückgabe, erheblich verspäteter Rückgabe nach erfolgloser Kontaktaufnahme oder einem konkreten Verdacht einer vertragswidrigen Entziehung.

(3) Zweck der Verarbeitung ist der Schutz und die Wiederbeschaffung des Eigentums von Roofhopper sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO. Berechtigte Interessen sind Eigentumsschutz, Diebstahlprävention, Wiederbeschaffung und Beweissicherung.

(4) Zugriff erhalten nur Roofhopper und ausdrücklich autorisierte Standortverantwortliche. Standortinformationen dürfen bei Erforderlichkeit an Polizei, Versicherer, Rechtsberater, Gerichte oder sonstige zur Rechtsverfolgung erforderliche Empfänger übermittelt werden.

(5) Das eingesetzte „Wo ist?“-Netzwerk beziehungsweise der technische Anbieter verarbeitet Daten nach seinen eigenen Datenschutzinformationen.

(6) Roofhopper legt keinen routinemäßigen Bewegungsverlauf an. Anlassbezogen angefertigte Screenshots, Protokolle oder exportierte Standortangaben werden spätestens 90 Tage nach Abschluss des betreffenden Vorgangs gelöscht.

(7) Soweit die Daten für ein laufendes Versicherungs-, Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen erforderlich sind, werden sie bis zum endgültigen Abschluss und danach nur im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gesperrt aufbewahrt.

(8) Der Kunde hat insbesondere die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

(9) Der Kunde kann nach Art. 21 DSGVO aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO einlegen. Der Widerspruch ist an info@roofhopper.de zu richten. Roofhopper verarbeitet die Daten danach nicht weiter, es sei denn, zwingende schutzwürdige Gründe überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(10) Ergänzende Informationen stehen in der Datenschutzerklärung unter https://roofhopper.de/datenschutzerkaerung/. Der Kunde erhält die datenschutzrechtlichen Informationen zur Ortung spätestens mit der Buchungsbestätigung zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger.

§ 15 Identitätsprüfung bei Vermietungen

(1) Roofhopper darf bei Übergabe zur Identitäts- und Altersprüfung die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen.

(2) Es erfolgt grundsätzlich nur ein Sichtabgleich mit den für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben. Dokumentiert wird ausschließlich „Ausweis hat vorgelegen“ sowie, soweit erforderlich, das Ergebnis des Namens- und Altersabgleichs.

(3) Ausweisnummer, Zugangsnummer, vollständiges Geburtsdatum und Ausweiskopie werden nicht gespeichert oder angefertigt, soweit nicht im konkreten Ausnahmefall eine besondere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht.

(4) Eine Einwilligung in eine weitergehende Ausweiskopie ist keine Voraussetzung für die reguläre Übergabe.

§ 16 Rücktritt und Leistungsstörungen bei Vermietungen

(1) Roofhopper darf vor Übergabe vom Mietvertrag zurücktreten, wenn

a) der Kunde trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist nicht zahlt,

b) erforderliche Sicherheitsvoraussetzungen trotz vorheriger Information nicht vorliegen,

c) der Kunde vorsätzlich wesentlich falsche Angaben macht oder

d) der konkrete Mietgegenstand ohne Verschulden von Roofhopper infolge Unfalls, Diebstahls oder eines nicht rechtzeitig behebbaren Sicherheitsmangels nicht verfügbar ist und kein zumutbarer gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann.

(2) Im Fall des Absatzes 1 Buchstabe d werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Roofhopper kann sich nicht auf fehlende Verfügbarkeit berufen, soweit diese durch eine unzureichende Beschaffungs- oder Organisationsplanung verursacht wurde.

(4) Gesetzliche Rechte beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Unmöglichkeit oder Pflichtverletzung bleiben unberührt.

§ 17 Mängelrechte bei Mietverträgen

(1) Für Mängel des Mietgegenstands gelten die gesetzlichen mietrechtlichen Vorschriften.

(2) Der Kunde muss während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich mitteilen und Roofhopper eine zumutbare Abhilfe ermöglichen. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, gelten die gesetzlichen Folgen.

(3) Eigenmächtige Reparaturen sind nur zulässig, wenn Roofhopper mit der Abhilfe in Verzug ist oder eine sofortige Maßnahme zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Mietgegenstands notwendig ist. Soweit möglich, ist vorher Rücksprache zu halten.

§ 18 Mängelrechte bei Kaufverträgen

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für gebrauchte Waren erfolgt nicht allein durch diese AGB. Sie ist nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens darüber informiert wurde und die Verkürzung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen und gebrauchten Waren zwölf Monate ab Gefahrübergang.

(4) Die Verkürzung nach Absatz 3 gilt nicht bei Arglist, Garantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und gesetzlich zwingenden Rückgriffsansprüchen.

(5) Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann ist und das Geschäft für beide Seiten ein Handelsgeschäft darstellt.

(6) Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot angegeben sind. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber Roofhopper werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.

§ 19 Haftung

(1) Roofhopper haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz,

d) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und

e) soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Standortpartner und Erfüllungsgehilfen von Roofhopper.

(5) Gesetzliche verschuldensunabhängige Mängelrechte des Mieters und zwingende datenschutzrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 20 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

(2) Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind unter https://roofhopper.de/widerrufsbelehrung/ abrufbar.

(3) Roofhopper stellt dem Verbraucher die für seinen Vertrag maßgebliche Widerrufsbelehrung und das Musterformular spätestens mit der Vertragsbestätigung zusätzlich auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als PDF oder E-Mail-Text, zur Verfügung.

(4) Bei Verträgen über die Vermietung von Dachzelten und Zubehör für einen spezifischen Termin oder Zeitraum kann das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, wenn die Vermietung als Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen einzuordnen ist. Roofhopper informiert den Verbraucher vor Vertragsschluss eindeutig, ob für die konkrete Buchung ein Widerrufsrecht besteht oder die gesetzliche Ausnahme angewendet wird.

(5) Soweit ein widerruflicher Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird, stellt Roofhopper während der Widerrufsfrist eine gesetzeskonforme elektronische Widerrufsfunktion bereit. Andere gesetzlich zulässige Widerrufswege bleiben bestehen.

Die Ausnahme für termingebundene Freizeitdienstleistungen ist gesetzlich vorgesehen, sollte für reine Dachzeltmieten aber vor einer generellen Anwendung noch einmal anwaltlich bestätigt werden. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nennt ausdrücklich Kraftfahrzeugvermietung und weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen; ob jede isolierte Vermietung von Campingausrüstung hierunter fällt, ist aus dem Wortlaut nicht in jedem Geschäftsmodell zweifelsfrei. 

§ 21 Verbraucherstreitbeilegung

Roofhopper ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit werden Verbraucher in Textform darüber informiert, ob Roofhopper im konkreten Fall zu einer Teilnahme bereit oder verpflichtet ist, und gegebenenfalls welche Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist.

Diese Standardfassung setzt voraus, dass Roofhopper tatsächlich nicht freiwillig teilnehmen möchte. Entscheidet sich Roofhopper für eine Teilnahme, müssen AGB und Impressum stattdessen identisch die zuständige Stelle und die Teilnahmebereitschaft nennen. Die Information nach § 37 VSBG nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit ist unabhängig davon gesondert zu beachten. 

§ 22 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(2) Vertragssprache ist Deutsch.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Wolfsburg. Gleiches gilt in den weiteren gesetzlich zugelassenen Fällen des § 38 ZPO. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(4) Individuelle Abreden haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen können in Textform dokumentiert werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.

(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.